Interessenvertretungen – kollektives Arbeitsrecht




Vertretung von Betriebsräten:


 

  •   Beratung in allen Bereichen des Betriebsverfassungsgesetzes 

   (z.B. personelle Einzelmaßnahmen, Probleme bei der ordnungsgemäßen 

    Umsetzung von Betriebsvereinbarungen durch die Arbeitgeberseite, etc.)


•   Beratung und Verhandlungsführung im Spannungsfeld mit der Arbeitgeberseite


•   Juristische Sachverständigentätigkeit zu allen Fragestellungen des 

    Betriebsverfassungsgesetzes


•   Erstellung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen, Gesamt- und 

    Konzernbetriebsvereinbarungen sowie weiterer kollektivrechtlicher Regelungen 


•   Durchführung von Einigungsstellen, Tätigkeit als externe Beisitzerin in 

    Einigungsstellen 

•   Gerichtliche Einsetzung von Einigungsstellen und Einigungsstellen- 

    besetzungsverfahrens


•   Vertretung im Beschlussverfahren vor den Arbeitsgerichten

 

 

Ein Schwerpunkt der Beratung und Verhandlungsführung sind dabei Betriebs- änderungen und die damit verbundene Erstellung, Beratung und Verhandlungsführung zu Interessenausgleich und Sozialplänen, ggf. verbunden mit einem Betriebsübergang nach § 613a BGB.




Vertretung von Personalräten:

•   Beratung von Personalräten in allen personalvertretungsrechtlichen 

    Angelegenheiten

•   Juristische Sachverständigentätigkeit
•   Vertretung im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren




Vertretung kirchlicher Mitarbeitervertretungen:

•    Beratung und juristische Sachverständigentätigkeit in allen mitarbeiter-

     vertretungsrechtlichen Fragen

•   Vertretung von Mitarbeitervertretungen vor den Kirchengerichten