Interessenvertretungen – kollektives Arbeitsrecht
Vertretung von Betriebsräten:
• Beratung in allen Bereichen des Betriebsverfassungsgesetzes
(z.B. personelle Einzelmaßnahmen, Probleme bei der ordnungsgemäßen
Umsetzung von Betriebsvereinbarungen durch die Arbeitgeberseite, etc.)
• Beratung und Verhandlungsführung im Spannungsfeld mit der Arbeitgeberseite
• Juristische Sachverständigentätigkeit zu allen Fragestellungen des
Betriebsverfassungsgesetzes
• Erstellung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen, Gesamt- und
Konzernbetriebsvereinbarungen sowie weiterer kollektivrechtlicher Regelungen
• Durchführung von Einigungsstellen, Tätigkeit als externe Beisitzerin in
Einigungsstellen
• Gerichtliche Einsetzung von Einigungsstellen und Einigungsstellen-
besetzungsverfahrens
• Vertretung im Beschlussverfahren vor den Arbeitsgerichten
Ein Schwerpunkt der Beratung und Verhandlungsführung sind dabei Betriebs- änderungen und die damit verbundene Erstellung, Beratung und Verhandlungsführung zu Interessenausgleich und Sozialplänen, ggf. verbunden mit einem Betriebsübergang nach § 613a BGB.
Vertretung von Personalräten:
• Beratung von Personalräten in allen personalvertretungsrechtlichen
Angelegenheiten
• Juristische Sachverständigentätigkeit
• Vertretung im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren
Vertretung kirchlicher Mitarbeitervertretungen:
• Beratung und juristische Sachverständigentätigkeit in allen mitarbeiter-
vertretungsrechtlichen Fragen
• Vertretung von Mitarbeitervertretungen vor den Kirchengerichten