Der Anspruch meiner langjährigen anwaltlichen Tätigkeit als Fachanwältin für Arbeitsrecht ist eine Beratung, die fachlich auf höchstem Niveau erfolgt und zugleich interessengerecht pragmatische Lösungsansätze bietet. Ich verfüge über jahrelange Erfahrung in der Beratung und in der Gerichtstätigkeit vor den Arbeits- und Landesarbeitsgerichten sowie dem Bundesarbeitsgericht.