Arbeitsrecht

Der Anspruch meiner langjährigen anwaltlichen Tätigkeit als Fachanwältin für Arbeitsrecht ist eine Beratung, die fachlich auf höchstem Niveau erfolgt und zugleich interessengerecht pragmatische Lösungsansätze bietet. Ich verfüge über jahrelange Erfahrung in der Beratung und in der Gerichtstätigkeit vor den Arbeits- und Landesarbeitsgerichten sowie dem Bundesarbeitsgericht.


 Arbeitnehmer*innen – Individualarbeitsrecht

Nur als gut informierter Arbeitnehmer können Sie frühzeitig Konflikte vermeiden und Ihr Recht einfordern.

Ich berate und vertrete Sie außergerichtlich  und arbeitsgerichtlich in allen Konfliktsituationen, insbesondere bei Fragen zu
•    Arbeitsvertrag (Gestaltung und Überprüfung von   
     Arbeitsverträgen, Geschäftsführerverträgen)
•    Abmahnung, Kündigung, Arbeitszeugnis
•    Gerichtliche Vertretung bei arbeitsgerichtlichen    
      Rechtsstreitigkeiten in sämtlichen Instanzen
•    Urlaub, Überstunden und Arbeitszeit
•    Scheinselbstständigkeit
•    Arbeitnehmerüberlassung)
•    Eingruppierungen
•    Ansprüche aus Tarifverträgen



 Interessenvertretungen – kollektives Arbeitsrecht

Vertretung von Betriebsräten:

•    Beratung in allen Bereichen des 
     Betriebsverfassungsgesetzes 
     (z.B. personelle Einzelmaßnahmen, Probleme bei 
     der ordnungsgemäßen Umsetzung von 
     Betriebsvereinbarungen durch die Arbeitgeberseite, 
     etc.)
•    Beratung und Verhandlungsführung im 
     Spannungsfeld mit der Arbeitgeberseite
•    Juristische Sachverständigentätigkeit zu allen 
     Fragestellungen des Betriebsverfassungsgesetzes
•    Erstellung und Verhandlung von Betriebsverein-
     barungen, Gesamt- und Konzernbetriebsverein-
     barungen sowie weiterer kollektivrechtlicher 
     Regelungen
•    Durchführung von Einigungsstellen, Tätigkeit als 
     externe Beisitzerin in Einigungsstellen 
•    Gerichtliche Einsetzung von Einigungsstellen und 
     Einigungsstellenbesetzungsverfahrens
•    Vertretung im Beschlussverfahren vor den 
     Arbeitsgerichten

Ein Schwerpunkt der Beratung und Verhandlungs-führung sind dabei Betriebsänderungen und die damit verbundene Erstellung, Beratung und Verhandlungs-führung zu Interessenausgleich und Sozialplänen, ggf. verbunden mit einem Betriebsübergang nach § 613a BGB.

Vertretung von Personalräten:
•    Beratung von Personalräten in allen
     personalvertretungsrechtlichen Angelegenheiten
•    Juristische Sachverständigentätigkeit
•    Vertretung im arbeitsgerichtlichen Beschlussver-
      fahren

Vertretung kirchlicher Mitarbeitervertretungen:
•     Beratung und juristische Sachverständigentätigkeit 
      in allen mitarbeitervertretungsrechtlichen Fragen
•    Vertretung von Mitarbeitervertretungen vor den
     Kirchengerichten


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